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   LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17   

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LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17 (https://dejure.org/2018,36556)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.07.2018 - L 18 SO 249/17 (https://dejure.org/2018,36556)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - L 18 SO 249/17 (https://dejure.org/2018,36556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen, Schulweg, Widerspruchsbescheid, Widerspruch, Sozialhilfe, Berufung, Schuljahr, Fahrtkosten, Regelleistung, angemessenen Schulbildung, Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Leistungen, Eingliederungshilfe, Bescheid, Bewilligung, Behinderung, Einkommen, Schulweg, Widerspruchsbescheid, Widerspruch, Sozialhilfe, Berufung, Schuljahr, Fahrtkosten, Regelleistung, angemessenen Schulbildung, Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Bei dem Besuch von J handelt es sich auch um eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 12 EinglhV (vgl. zur angemessenen Schulbildung BSG vom 23.08.2012, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21; vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R juris Rn 21; zur angemessenen Schulbildung auch LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 23; zum Verhältnis von pädagogischer Arbeit und Leistungen der Sozialhilfe BSG vom 15.11.2012, B 8 SO 10/11 R juris Rn 16 f).

    Eine schulbehördliche Zuweisung des Klägers liegt nicht vor (vgl. zur eingliederungshilferechtlichen Bedeutung einer schulbehördlichen Zuweisung LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 24).

    Dieses vom Beklagten als Träger der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe hinzunehmende (dazu BVerwG vom 26.10.2007, 5 C 35/06 juris Rn 21; LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 24) Wahlrecht haben sie durch Auswahl der privaten Schuleinrichtung J als Grundschule für den Kläger ausgeübt.

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen, weil die zur Erforderlichkeit der Übernahme von Fahrtkosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe aufgeworfenen Fragen - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - grundsätzliche Bedeutung haben und nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).

    Da die Übernahme der Fahrtkosten von JH nach Hause bereits nicht erforderlich war, stellt sich die Frage nach einer Angemessenheit des Kostenaufwands für die Schülerbeförderung, insbesondere nach einer Angemessenheit vor dem Hintergrund eines etwaigen Wunsch- und Wahlrechts im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB XII und damit entstandener Kosten, nicht (vgl. dazu LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris).

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG beinhaltet keinen unmittelbaren Leistungsanspruch und auch keinen Leistungsanspruch kraft Ausstrahlung über sozialhilferechtliche Vorschriften (vgl. dazu LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Nach Auffassung des Senats soll der Begriff Annexleistung nur den vom Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - entwickelten Gedanken zusammenfassen, nach dem Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme seien (vgl. BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 juris Orientierungssatz).

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen, weil die zur Erforderlichkeit der Übernahme von Fahrtkosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe aufgeworfenen Fragen - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - grundsätzliche Bedeutung haben und nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Bei dem Besuch von J handelt es sich auch um eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 12 EinglhV (vgl. zur angemessenen Schulbildung BSG vom 23.08.2012, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21; vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R juris Rn 21; zur angemessenen Schulbildung auch LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 23; zum Verhältnis von pädagogischer Arbeit und Leistungen der Sozialhilfe BSG vom 15.11.2012, B 8 SO 10/11 R juris Rn 16 f).

    Denn dem Merkmal der Erforderlichkeit liegt ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde, das eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung verlangt (vgl. BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8 jeweils Rn 21; BSG SozR 4-1500 § 130 Nr. 4 Rn 18; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 5 Rn 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Die Schulauswahl durch die Eltern (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 S. 3 BayEUG: "die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll") ersetzt nicht die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe (LSG Bayern vom 02.11.2011, L 8 SO 165/11 B ER juris Rn 29).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen einschließlich Privatschulen (vgl. BVerwGE 112, 263, 269f.); er schließt das Recht ein, Maßnahmen abzuwehren, die darauf abzielen, dieses Wahlrecht mehr als notwendig zu begrenzen (vgl. BVerfGE 34, 165, 183 ff).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen einschließlich Privatschulen (vgl. BVerwGE 112, 263, 269f.); er schließt das Recht ein, Maßnahmen abzuwehren, die darauf abzielen, dieses Wahlrecht mehr als notwendig zu begrenzen (vgl. BVerfGE 34, 165, 183 ff).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Die Vorschrift begründet das Recht der Eltern, staatliche Maßnahmen abzuwenden, die beeinträchtigend in den grundrechtlich geschützten Bereich der Erziehung hineinwirken (vgl. BVerwG, FEVS 44, 4 ff).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Bei dem Besuch von J handelt es sich auch um eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 12 EinglhV (vgl. zur angemessenen Schulbildung BSG vom 23.08.2012, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21; vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R juris Rn 21; zur angemessenen Schulbildung auch LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 23; zum Verhältnis von pädagogischer Arbeit und Leistungen der Sozialhilfe BSG vom 15.11.2012, B 8 SO 10/11 R juris Rn 16 f).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

  • SG Augsburg, 07.07.2022 - S 3 KR 67/21

    Schulbegleitung, medizinische Fachkraft, Eingliederungshilfe, Behandlungspflege

    Mit Schreiben vom 06.11.2020 wurde die Überprüfung der Entscheidung beantragt unter Verweis auf ein Verfahren des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 19.07.2018 - L 18 SO 249/17, in dem im anschließenden Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) der beklagte Bezirk die Leistung anerkannt habe.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17   

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https://dejure.org/2018,36118
LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17 (https://dejure.org/2018,36118)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17 (https://dejure.org/2018,36118)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - L 18 SO 249/17 (https://dejure.org/2018,36118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EinglhV § 12 Nr. 1; SGB XII § 19 Abs. 3; SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB XII § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der Eingliederungshilfe

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der Eingliederungshilfe

  • rechtsportal.de

    Annexkosten; Annexleistung; Beförderungskosten zum Hort; Eingliederungshilfe; Erforderlichkeit; private Grundschule mit Ganztagesangebot

  • rechtsportal.de

    Fahrtkostenübernahme für einen schwerbehinderten Schüler als Leistung der Eingliederungshilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Bei dem Besuch von J handelt es sich auch um eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 12 EinglhV (vgl. zur angemessenen Schulbildung BSG vom 23.08.2012, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21; vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R juris Rn 21; zur angemessenen Schulbildung auch LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 23; zum Verhältnis von pädagogischer Arbeit und Leistungen der Sozialhilfe BSG vom 15.11.2012, B 8 SO 10/11 R juris Rn 16 f).

    Eine schulbehördliche Zuweisung des Klägers liegt nicht vor (vgl. zur eingliederungshilferechtlichen Bedeutung einer schulbehördlichen Zuweisung LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 24).

    Dieses vom Beklagten als Träger der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe hinzunehmende (dazu BVerwG vom 26.10.2007, 5 C 35/06 juris Rn 21; LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 24) Wahlrecht haben sie durch Auswahl der privaten Schuleinrichtung J als Grundschule für den Kläger ausgeübt.

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen, weil die zur Erforderlichkeit der Übernahme von Fahrtkosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe aufgeworfenen Fragen - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - grundsätzliche Bedeutung haben und nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).

    Da die Übernahme der Fahrtkosten von JH nach Hause bereits nicht erforderlich war, stellt sich die Frage nach einer Angemessenheit des Kostenaufwands für die Schülerbeförderung, insbesondere nach einer Angemessenheit vor dem Hintergrund eines etwaigen Wunsch- und Wahlrechts im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB XII und damit entstandener Kosten, nicht (vgl. dazu LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris).

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG beinhaltet keinen unmittelbaren Leistungsanspruch und auch keinen Leistungsanspruch kraft Ausstrahlung über sozialhilferechtliche Vorschriften (vgl. dazu LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Nach Auffassung des Senats soll der Begriff Annexleistung nur den vom Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - entwickelten Gedanken zusammenfassen, nach dem Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme seien (vgl. BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 juris Orientierungssatz).

    Die Revision wurde vom Senat zugelassen, weil die zur Erforderlichkeit der Übernahme von Fahrtkosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe aufgeworfenen Fragen - auch mit Blick auf die Entscheidungen des BVerwG vom 14.10.1994, 5 B 114/93 und des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 - grundsätzliche Bedeutung haben und nach Auffassung des Senats einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Bei dem Besuch von J handelt es sich auch um eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 12 EinglhV (vgl. zur angemessenen Schulbildung BSG vom 23.08.2012, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21; vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R juris Rn 21; zur angemessenen Schulbildung auch LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 23; zum Verhältnis von pädagogischer Arbeit und Leistungen der Sozialhilfe BSG vom 15.11.2012, B 8 SO 10/11 R juris Rn 16 f).

    Denn dem Merkmal der Erforderlichkeit liegt ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde, das eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung verlangt (vgl. BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8 jeweils Rn 21; BSG SozR 4-1500 § 130 Nr. 4 Rn 18; BSG SozR 4-3500 § 53 Nr. 5 Rn 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Einen - mit der Verwendung des Begriffs Annexleistung (siehe dazu sogleich unten d.) allerdings suggerierten - Automatismus zwischen bewilligter Eingliederungshilfemaßnahme und Übernahme von Beförderungskosten gibt es nicht (ähnlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialhilfeleistungen gemäß § 2 SGB XII LSG Hessen vom 22.11.2010, L 9 SO 7/09 juris Rn 31; zur Angemessenheit LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Mai 2010, L 20 B 168/08 SO ER juris 64 ff).
  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 8 SO 165/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung des

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Die Schulauswahl durch die Eltern (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 S. 3 BayEUG: "die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchem der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorte ihr Kind unterrichtet werden soll") ersetzt nicht die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen der Eingliederungshilfe (LSG Bayern vom 02.11.2011, L 8 SO 165/11 B ER juris Rn 29).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen einschließlich Privatschulen (vgl. BVerwGE 112, 263, 269f.); er schließt das Recht ein, Maßnahmen abzuwehren, die darauf abzielen, dieses Wahlrecht mehr als notwendig zu begrenzen (vgl. BVerfGE 34, 165, 183 ff).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch die freie Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen einschließlich Privatschulen (vgl. BVerwGE 112, 263, 269f.); er schließt das Recht ein, Maßnahmen abzuwehren, die darauf abzielen, dieses Wahlrecht mehr als notwendig zu begrenzen (vgl. BVerfGE 34, 165, 183 ff).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Die Vorschrift begründet das Recht der Eltern, staatliche Maßnahmen abzuwenden, die beeinträchtigend in den grundrechtlich geschützten Bereich der Erziehung hineinwirken (vgl. BVerwG, FEVS 44, 4 ff).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17
    Bei dem Besuch von J handelt es sich auch um eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 12 EinglhV (vgl. zur angemessenen Schulbildung BSG vom 23.08.2012, B 8 SO 10/12 R juris Rn 21; vom 22.03.2012, B 8 SO 30/10 R juris Rn 21; zur angemessenen Schulbildung auch LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2017, L 7 SO 5382/14 juris Rn 23; zum Verhältnis von pädagogischer Arbeit und Leistungen der Sozialhilfe BSG vom 15.11.2012, B 8 SO 10/11 R juris Rn 16 f).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2019 - 12 S 1821/18

    Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe

    Bei Fehlen der konkreten Erforderlichkeit ist eine Übernahme der Fahrtkosten auch nicht als "Annexleistung" zu sonstigen Eingliederungshilfemaßnahmen geboten (im Anschluss an Bayerisches LSG, Urteil vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17 - juris).

    Bei Fehlen der konkreten Erforderlichkeit ist eine Übernahme der Fahrtkosten auch nicht als "Annexleistung" zu sonstigen Eingliederungshilfemaßnahmen geboten (Bayerisches LSG, Urteil vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17 - juris Rn. 40 zu der auf der Grundlage von §§ 53, 54 SGB XII gewährten Eingliederungshilfe).

    Denn dem Merkmal der Erforderlichkeit liegt ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde, das eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung verlangt (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R - BSGE 110, 301; Bayerisches LSG, Urteil vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anforderungen an

    Es darf sich nicht um Kosten handeln, die wie beim regulären Schulbesuch eines nichtbehinderten Schülers als notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, sondern die notwendigerweise durch die besonderen Verhältnisse der Behinderung bedingt sind (BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - 5 C 7/87; LSG Bayern Urteil vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17; SG Dortmund Urteil vom 18.06.2015 - S 62 (41,50) SO 296/08).
  • SG Köln, 04.03.2020 - S 29 SO 245/16
    Dabei kann das Gericht offenlassen, ob der hier fragliche Fahrtkostenaufwand auch deshalb keinen erforderlichen Aufwand im Sinne des § 12 Nr. 2 der Eingliederungshilfe-VO darstellt, weil dieser Aufwand insgesamt deshalb nicht behinderungsbedingt war, weil insoweit, angesichts einer Wegstrecke von 9 km, auch ein nichtbehindertes Kind gleichen Alters auf die Beförderung durch Dritte angewiesen gewesen wäre (vgl. insoweit Bayerisches LSG vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17).
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